Tierärztlicher Leistung

Der Abrechnung tierärztlicher Leistungen ist in Deutschland vom Gesetzgeber ein Rahmen vorgegeben. Die Gebührenordnung für Tierärzte, abgtekürzt GOT, schreibt für alle Leistungen einen Mindestpreis (1-facher Satz) und einen Höchstpreis (3-facher Satz) vor. Dazwischen können sich alle Praxen frei bewegen.

Die letztendliche Wahl eines Gebührensatzes trifft jede Praxis aus Ihrer individuellen Situation heraus und richtet sich nach den betriebswirtschaftliche Gegebenheiten der Praxis. Hier sind insbesondere die Ausstattung der Praxis mit Räumlichkeiten, Personal und Gerätschaften zu berücksichtigen.

Wir rechnen nach der GOT ab und erstellen Ihnen für Routineeingriffe gerne einen Kostenvoranschlag. Bitte Bedenken Sie, dass in der Medizin nicht alles vorhersehbar ist und die Rechnungstellung nach Aufwand erfolgt. Insbesondere die Behandlung von Krankheiten lässt nach Diagnosestellung nur eine Abschätzung der zu erwartenden Kosten zu.  

Tierärzte Altdorf

Zweibrückenstr. 15

83527 Haag in Oberbayern/Altdorf

Telefon 08072 - 37 100 80

Fax       08072 - 37 100 81

info {et} tieraerzte-altdorf {punkt} de

Öffnungszeiten

Montag           08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Dienstag         08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Mittwoch         08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag     08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    

Wir bitten Sie für tierärztliche Konsultationen unbedingt telefonisch einen Termin zu vereinbaren. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.

Telefon  08072 - 37 100 80